AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Zyt für mich by Jasmin Kümin (im Text Anbieterin)

 

Danke, dass Sie sich für einen Naturzyt – Event von Zyt für mich by Jasmin Kümin interessieren.

Sollten Sie sich zu einer Event-Buchung entscheiden, entsteht zwischen Ihnen und Zyt für mich by Jasmin Kümin ein Vertrag. Ich bitte Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen und sich bei Fragen oder Unklarheiten an mich zu wenden.

 

1. VERTRAG

Verträge mit der Anbieterin können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich abgeschlossen werden. Durch Ihre Anmeldung kommt der Vertrag zustande und die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag werden für Sie wie auch für die Anbieterin wirksam.

Gleichzeitig akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin als Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.

Die Anbieterin darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschließen.

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Die Anbieterin verpflichtet sich, bei dem von Ihnen gebuchten Event alle Leistungen zu erbringen, welche in ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Sonderwünsche können in Absprache mit der Anbieterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten dafür trägt der Kunde.

 

3. PREISE

Der Preis für den Event wird im Vertrag in Schweizer Franken, rein netto, festgehalten.

Preisänderungen sind vorbehalten. Diese können durch wetterbedingte bzw. unvorhergesehene Umstände Änderungen / Anpassungen im Event-Ablauf nötig machen, welche zusätzlichen Aufwand der Anbieterin bzw. deren Partnern oder Drittanbietern verursachen.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Event-Auftragssumme fällig. Für die Restzahlung gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen nach Versand der Schlussabrechnung.

Grundlage der Rechnungsstellung ist die vom Kunden spätestens zwei Wochen vor dem Event gemeldete Teilnehmerzahl.

Erfolgt die Buchung kurzfristig, d.h. weniger als 10 Tag vor dem Event, ist der Gesamtbetrag bei der Vertragsunterzeichnung zu entrichten.

Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten bzw. den Vertrag aufzulösen, wenn die Vorauszahlungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Allfällige Annullationskosten werden dem Kunden gemäß Ziffer 6 in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen ist die Anbieterin berechtigt, Fr. 20.00 für Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.

 

5. ANNULLATION, AUFTRAGSÄNDERUNG, PROGRAMMÄNDERUNGEN, EVENT-ABBRUCH

5. 1 Annullation bzw. Auftragsänderung durch die Anbieterin vor oder während des Events

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kommt der von der Anbieterin offerierte Mindestpreis zur Anwendung bzw. kann die Anbieterin den Event kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon erbrachten Leistungen zurückerstattet.

Der Event kann von der Anbieterin vorzeitig abgebrochen werden, wenn Teilnehmende durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Beispiele: nicht dem Anlass angepasste Kleidung / Ausrüstung, Einnahme von Betäubungsmitteln oder Alkohol etc. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäß Ziffer 6 in Kraft.

5.2 Abbruch des Events durch den Kunden

Bricht der Kunde den Event vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

5.3. Programmänderung oder Abbruch des Events aufgrund externer Einflüsse

Die Anbieterin behält sich vor, das Event-Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Sie ist bemüht, falls möglich situativ gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Preisanpassungen aufgrund von Programmänderungen, die nicht in der Verantwortung der Anbieterin liegen, sind vorbehalten. Muss eine solche Programmänderung vor dem Event durchgeführt werden, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10 % zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Absage wird der bezahlte Preis abzüglich der von der Anbieterin bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet werden. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.4 Epidemie / Pandemie / Notrecht

Die Anbieterin hält sich an die Vorschriften/Maßnahmen des Bundesrats und des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot wird der Anlass kostenlos verschoben. Mögliche Terminvorschläge für die verschobene Durchführung werden dem Kunden innerhalb Jahresfrist angeboten. Bei einer Annullation des Events verweise ich auf Punkt 6.

5.5 Allgemeine Programmänderungen

Programmänderungen bei Events in der Natur können nicht ausgeschlossen werden und werden darum ausdrücklich vorbehalten. Es ist der Anbieterin ein Anliegen, eine situativ bestmögliche, gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

 

6. ANNULLATION ODER AUFTRAGSÄNDERUNG DURCH DEN KUNDEN

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Eventbeginn muss schriftlich erfolgen. Dabei sind alle dem Kunden ausgehändigten Tickets und Event-Unterlagen zurückzugeben. Erst beim Eintreffen dieser Unterlagen bei der Anbieterin wird die Abmeldung gültig. Danach wird dem Kunden folgende Annullationsgebühr belastet:

bis 30 Tage vor dem Event                           25 % der Gesamtkosten

29 - 20 Tage vor dem Event                         40 % der Gesamtkosten

19 - 10 Tage vor dem Event                         50 % der Gesamtkosten

 9 - 4 Tage vor dem Event                             80 % der Gesamtkosten

3 - 1 Tage vor dem Event                             100 % der Gesamtkosten

Event-Tag                                                        100 % der Gesamtkosten

Wenn der Event nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet bzw. gar nicht erscheint, schuldet er der Anbieterin die vollständigen Gesamtkosten.

Mehrkosten, welche durch Verschiebung oder verspätetes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Bei Vertragsänderungen durch den Kunden bis 30 Tage vor dem Event kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal Fr 250.00 erhoben werden. Verlangt der Kunde in den letzten 30 Tagen vor dem ursprünglich vereinbarten Durchführungstermin weitere grössere Änderungen, steht es der Anbieterin frei, den bestehenden Vertrag aufzukündigen. Dann treten die oben aufgeführten Annullationsbestimmungen in Kraft.

Beginnt der Event später oder endet er früher - aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Anbieterin liegen - besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

7. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an den Events ist eine gute physische Gesundheit der Teilnehmenden. Allfällige gesundheitliche Probleme sind dem Anbieter mitzuteilen. Allenfalls muss eine Anpassung an die gesundheitlichen Möglichkeiten der Teilnehmenden zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart werden, in gravierenden Fällen mit Zustimmung eines Arztes.

Die Event-Teilnahme unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss, Psychopharmaka o.ä. ist nur auf eigenes Risiko erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden bzw. der Teilnehmenden, die Teilnahmebedingungen einzuhalten und den Weisungen der Anbieterin bzw. allfälligen Hilfspersonen / Drittpersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von Teilnehmenden nicht erfüllt bzw. die Weisungen nicht befolgt, behält sich die Anbieterin vor, diese Personen vom Event auszuschließen. Dabei kommen die unter Ziffer 6 aufgeführten Annullationsbestimmungen zur Anwendung.

Die Teilnehmenden müssen sich zwingend dem Event entsprechend ausrüsten (festes Schuhwerk, der Witterung entsprechende Kleidung, Wechselwäsche etc.). Die Anbieterin informiert im Event-Vertrag über die minimale Ausrüstung der Teilnehmenden. Diese Angaben sind bindend.

 

8. BILDRECHT

Durch die Teilnahme an einem Event erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die Anbieterin Event-Fotos veröffentlichen und zu Marketingzwecken verwenden kann, diese jedoch nicht verkauft. Wenn eine teilnehmende Person dies nicht wünscht, muss sie dies vor Antritt des Anlasses schriftlich mitteilen.

 

9. VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich vor dem Event ausreichend zu versichern (Kranken-/ Unfall-versicherung einschliesslich Sportunfälle). Auch bei fachkundiger, gewissenhafter Event-Durchführung können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Anbieterin kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen.

 

10. BEANSTANDUNGEN / SCHÄDEN

Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden während des Anlasses sind der Anbieterin sofort mitzuteilen. Sie wird bemüht sein, den Event trotz des Schadens - entsprechend ihren Möglichkeiten -weiter durchzuführen bzw. den Schaden bestmöglich zu mindern.

Spätere Beanstandungen bzw. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Event-Durchführungsdatum schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs bei der Anbieterin eingegangen sein. Allfällige Beweismittel oder Fotos sind dem Schreiben beizulegen.

Bei verspäteter Einreichung solcher Kunden-Forderungen verfallen sämtliche Ansprüche.

 

11. HAFTUNG

Die Anbieterin haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder Ausfälle personeller oder logistischer Art bei der Durchführung des Events, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.

Bei unverschuldeten personellen, logistischen Ausfällen kann die Anbieterin innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Der Kunde hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens der Anbieterin vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.

Die Anbieterin haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Event-Summe und nur für den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

Die Anbieterin lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden der Anbieterin oder deren Hilfspersonen zurückzuführen sind.

Die Anbieterin übernimmt für ihre Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden.

Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien / Pandemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen oder Versäumnisse des Kunden vor oder während des Events.

Überträgt die Anbieterin die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die Anbieterin nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Werden die Weisungen der Anbieterin oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der Anbieterin. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.

 

12. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden durch die Anbieterin ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz erhoben, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

13. ANWENDBARES RECHT

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Anbieterin unterstehen Schweizer Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungs-beschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Es gilt immer die neuste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

14. GERICHTSSTAND

Zwischen dem Kunden und der Anbieterin ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Der aus-schließliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Einsiedeln im Kanton Schwyz, Schweiz.

 

15. Anbieterin

Zyt für mich by Jasmin Kümin

Kornhausstrasse 64, 8840 Einsiedeln

 

E-Mail: info@zyt-fuer-mich.ch

 

Vertragsberechtigte Personen:

Jasmin Kümin Geschäftsinhaberin / Geschäftsführerin

 

Handelsregister-Eintrag

Eingetragener Firmennamen: Zyt für mich by Jasmin Kümin

Unternehmens-Nr. (UID): CHE-445.658.310

 

Zyt für mich by Jasmin Kümin Allgemeine Geschäfts Bedingungen vom 1.1.2024